Nahe Stahlbau / AGB`s


Unsere Mitarbeiter in Produktion und Entwicklung verfügen über jahrzehntelanges Know-How in der Fertigung von Anbaugeräten für Baumaschinen. Serienfertigungen für alle Fahrzeugklassen sind uns ebenso willkommen wie Spezialanfertigungen nach Ihren Vorgaben. Gerne besucht Sie dazu auch einer unserer Mitarbeiter direkt vor Ort. Außerdem bieten wir ihnen individuelle Lösungen rund um das Thema Stahlbau an. Ob Industrietreppe oder Schutzbeplankung von Autobahnbaustellen: Wir realisieren Ihre Projekte.

§ 1 Geltungsbereich, Grundlagen


1. Nachstehende allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen gelten für alle Verträge  über Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen durch uns, sowie alle sonstigen hierzu im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
3. Für alle mit uns geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetze.

§ 2 Angebote, Preise, Vertragsabschluss


1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
2. Alle Preisangaben sind in €, soweit dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Im Zweifel verstehen sich alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Transporte, Versand und Verpackung von Waren sowie Anfahrten beim Kunden werden gesondert berechnet.
4. Im Zweifel gelten unsere Preislisten und Stundensätze.
5. Fristen und Termine für unsere Lieferungen und Leistungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung bindend.
6. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir Urheber- und Eigentumsrechte vor.

§ 3 Abnahmeverpflichtung, Gefahrübergang


1. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt auch, wenn wir Transport oder Versand übernehmen bzw. beauftragen.
2. Der Kunde ist unbeschadet gesetzlicher Leistungsverweigerungsrechte verpflichtet die von uns gekaufte Ware abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung selbstverschuldet nicht nach, hat er uns den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu ersetzen und uns von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.
3. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig. Die gesetzlichen Vorschriften über Annahmeverzug bleiben unberührt.

§ 4 Haftung für Mängel


1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit gegeben haben.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
3. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 5 Haftung für Schäden


1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht  ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt


1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für ein Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Investition zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab .Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Dies gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 Prozent, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 7 Zahlungsbedingungen


1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Forderungen ohne Abzüge oder Skonto und ohne Einräumung von Zahlungsziel.
2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist sind unsere Geldforderungen durch Barzahlung oder Banküberweisung zu erfüllen.
3. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich. Der Kunde, der Unternehmer ist, darf Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von Ansprüchen ausüben, die aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen.

§ 8 Datenschutz


Name, Firmierung und Rechtsform, Anschriften des Kunden und Namen seiner Vertreter werden für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und für die Geltendmachung unserer Vertraglichen Rechte und Ansprüche bei uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Bei Kunden, gegenüber denen wir in Vorleistung treten, führen wir bereits bei der Vertragsanbahnung und während der weiteren Vertragsdurchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunften durch     und geben Inkassodaten im gesetzlich zulässigen Umfang an diese weiter. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir auch Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Angaben zu Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen und Bankverbindung des Kunden werden bei uns nur zu den in Satz 1 genannten Zwecken gespeichert und verwendet.

§ 9 Form von Erklärungen


Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand


1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten aus Scheck- und Wechselsachen.

§ 11 Geltungserhaltung


Sollten einzelne Bestimmungen obiger allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Hoppstädten-Weiersbach, den 01.03.2011

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